Veröffentlichende Stelle

Landesregierung Rheinland-Pfalz


Kontaktmöglichkeiten

Betreuer
Landesregierung Rheinland-Pfalz

Thema


Schlagwörter


Links

Datensatz

Unterrichtung des Landtags über Entwürfe von Rechtsverordnungen der Landesregierunghier: Entwurf der Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit Mietpreisbegrenzung nach § 556 d Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Mietpreisbegrenzungsverordnung)

Begrenzung der Miete zu Beginn des Mietverhältnisses auf 10 v. H. der ortsüblichen Vergleichsmiete in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten für die Dauer von höchstens fünf Jahren, Benennung der Gemeinden Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Speyer und Trier als Gebiete im Sinne des § 556 d Abs. 2 BGB


Letzte Änderung
12.05.2020
Veröffentlicht am
07.04.2020
Offenheit der Lizenz
Eingeschränkte Nutzung

Daten und Ressourcen