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Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung gemäß Artikel 89b der Landesverfassung i. V. mit Abschnitt III Nummer 3 der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung hier: Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau)

Weiterentwicklung des Ganztagsangebots im Rahmen des Investitionsprogramms, Förderung des Bundes zum Ganztagsausbau an Grund- und Förderschulen sowie an Schulen mit Primarbereich und Tageseinrichtungen für Kinder, Anspruchsberechtigte sowie Höhe der Fördermittel und Förderquote, Voraussetzung und Bewilligung der Förderung sowie Verteilung der Mittel, Änderungsvereinbarung zur Verlängerung des Förderzeitraums und des Abrechnungszeitpunkts; Anlagen: Verwaltungsvereinbarung sowie Änderungsvereinbarung


Letzte Änderung
12.11.2025
Veröffentlicht am
11.11.2025
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