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Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung gemäß Artikel 89b der Landesverfassung i.V. mit Abschnitt III Nummer 3 der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Artikel 89b der Landesverfassunghier: Sechste Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung mit Baden-Württemberg über die Weiterbildung von rheinland-pfälzischen Lehrkräften für die Erteilung Islamischen und Alevitischen Religionsunterrichts
Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung um drei Jahre, Teilnahme rheinland-pfälzischer Lehrkräfte an dem Studienangebot für das Fach "Islamische Theologie/Religionspädagogik" an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe bzw. an dem Erweiterungsstudiengang "Alevitische Religionslehre/Religionspädagogik" an der Pädagogischen Hochschule Weingarten
- Letzte Änderung
- 23.05.2025
- Veröffentlicht am
- 29.04.2025
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
15.09.2025 22:40
Verfügbarkeit:
15.09.2025 22:40
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed
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