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Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung gemäß Artikel 89b der Landesverfassung i.V. mit Abschnitt III Nummer 3 der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Artikel 89b der Landesverfassunghier: Sechste Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung mit Baden-Württemberg über die Weiterbildung von rheinland-pfälzischen Lehrkräften für die Erteilung Islamischen und Alevitischen Religionsunterrichts

Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung um drei Jahre, Teilnahme rheinland-pfälzischer Lehrkräfte an dem Studienangebot für das Fach "Islamische Theologie/Religionspädagogik" an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe bzw. an dem Erweiterungsstudiengang "Alevitische Religionslehre/Religionspädagogik" an der Pädagogischen Hochschule Weingarten


Letzte Änderung
23.05.2025
Veröffentlicht am
29.04.2025
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