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Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung gemäß Artikel 89b der Landesverfassung i.V. mit Abschnitt III Nummer 3 der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Artikel 89b der Landesverfassunghier: Änderungsvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung zu Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Anlage: Änderungsvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder


Letzte Änderung
04.03.2022
Veröffentlicht am
28.12.2021
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