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Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung gemäß Artikel 89b der Landesverfassung i.V. mit Abschnitt III Nummer 3 der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Artikel 89b der Landesverfassunghier: Bund-Länder-Vereinbarung zur Durchführung der Initiative „Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss"

Anlage: Vereinbarung zur Durchführung der Initiative Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss


Letzte Änderung
15.03.2021
Veröffentlicht am
02.03.2021
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