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Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung gemäß Artikel 89 b der Landesverfassung i. V. mit Ziffer III 4f) und III 3 sowie II 2 der dazu geschlossenen Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierunghier: Änderung der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91 b Absatz 1 des Grundgesetzes zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten (Exzellenzstrategie)

Wesentliche Regelungen: Förderlinjnie Exzellenzcluster, Zahl der Anstragstellenden. Evasluierung, Förderbeginn


Letzte Änderung
02.12.2022
Veröffentlicht am
18.10.2022
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