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Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung gemäß Artikel 89b der Landesverfassung entsprechend Ziffer III Nr. 3 i.V.m. Abschnitt Nr. 2 S. 1 der dazu geschlossenen Vereinbarung zwischen dem Landtag und Landesregierunghier: Vereinbarung über die Zustiftung an die „Stiftung Auschwitz-Birkenau''.

Bericht über die Vereinbarung über die Zustiftung an die „Stiftung Auschwitz-Birkenau''


Letzte Änderung
02.07.2020
Veröffentlicht am
09.06.2020
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