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Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung gemäß Artikel 89 b der Landesverfassung entsprechend Ziffer III Nr. 3 i.V. m Ziffer II Nr. 2 der dazu ge­schlossenen Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung <br />hier: Wissenschaftspakte „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken", ,,Inno­vation in der Hochschullehre" (Nachfolge Qualitätspakt Lehre), ,,Pakt für For­schung und Innovation IV" sowie DFG Programmpauschalen

Bericht über die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Hochschulfinanzierung, flächendeckende hohe Qualität von Studium und Lehre, bedarfsgerechter Erhalt der Studienkapazitäten, wettbewerbliche Gestaltung in der Hochschullehre, Stärkung von Innovationen und Qualitätsverbesserungen, Definition forschungspolitischer Ziele in den durch Bund und Länder gemeinsam geförderten Wissenschaftseinrichtungen, Überführung der Programmpauschalen in die reguläre DFG-Förderung, Entwürfe der genannten Veeinbarungen


Letzte Änderung
26.06.2019
Veröffentlicht am
06.06.2019
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