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Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Rheinland-Pfalz

Inkrafttreten am 1. Juli 2017, Einführung einer Anmeldepflicht für Prostituierte und einer Erlaubsnipflicht für Prostitutionsgewerbe, Schutz der Prostituierten und Verbrechensbekämpfung als Ziele, Umsetzung; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung


Letzte Änderung
09.04.2019
Veröffentlicht am
05.04.2019
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