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Umsetzung des neuen Wind-an-Land Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie

Inkrafttreten im Februar 2023, Ausbauziel 2 % der Landfläche bis 2032, Umsetzung des Gesetzes; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität


Letzte Änderung
14.02.2023
Veröffentlicht am
14.02.2023
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