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Umsetzung des Hitzeaktionsplans Rheinland-Pfalz

1. Der Ministerrat nimmt die Maßnahmen der Staatskanzlei und der Ministerien zur Umsetzung des Hitzeaktionsplans zur Kenntnis.

2. Die Staatskanzlei und die Ressorts setzen die Handlungsempfehlungen und - verpflichtungen des Hitzeaktionsplans in eigener Zuständigkeit gemeinsam mit den jeweiligen Verantwortlichen vor Ort weiter um.


Letzte Änderung
06.06.2025
Veröffentlicht am
06.06.2025
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