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Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Rheinland-Pfalz

Die EU hat die Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS-2-Richtlinie) erlassen. Bis zum 17. Oktober 2024 muss diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Daraus ergibt sich auch eine Umsetzungsverpflichtung für die Bundesländer im Rahmen ihrer Zuständigkeiten.

 

Mit dem vorliegenden Entwurf kommt die Landesregierung dieser Umsetzungsverpflichtung nach und erlässt dazu die Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für die unmittelbare Landesverwaltung.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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