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Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
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Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Rheinland-Pfalz
Die EU hat die Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS-2-Richtlinie) erlassen. Bis zum 17. Oktober 2024 muss diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Daraus ergibt sich auch eine Umsetzungsverpflichtung für die Bundesländer im Rahmen ihrer Zuständigkeiten.
Mit dem vorliegenden Entwurf kommt die Landesregierung dieser Umsetzungsverpflichtung nach und erlässt dazu die Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für die unmittelbare Landesverwaltung.
- Letzte Änderung
- 29.01.2025
- Veröffentlicht am
- 29.01.2025
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
03.02.2025 13:58
Verfügbarkeit:
03.02.2025 13:58
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed