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Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Rheinland-Pfalz
Die EU hat die Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten Union (NIS-2-Richtlinie) erlassen. Bis zum 17. Oktober 2024 muss diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Dies bringt auch für die Bundesländer in ihren Kompetenzen eine Umsetzungspflicht mit.
Für die Landesverwaltung Rheinland-Pfalz bedeutet das konkret, dass eine Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für die unmittelbare Landesverwaltung erlassen, eine Cybersicherheitsstrategie erstellt und das vom IT-Planungsrat verabschiedete, deutschlandweit einheitliche Identifizierungskonzept auf die unmittelbare Landesverwaltung angewendet werden muss.
- Letzte Änderung
- 28.03.2024
- Veröffentlicht am
- 28.03.2024
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
25.01.2025 19:33
Verfügbarkeit:
25.01.2025 19:33
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed