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Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Rheinland-Pfalz

Die EU hat die Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten Union (NIS-2-Richtlinie) erlassen. Bis zum 17. Oktober 2024 muss diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Dies bringt auch für die Bundesländer in ihren Kompetenzen eine Umsetzungspflicht mit.

 

Für die Landesverwaltung Rheinland-Pfalz bedeutet das konkret, dass eine Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für die unmittelbare Landesverwaltung erlassen, eine Cybersicherheitsstrategie erstellt und das vom IT-Planungsrat verabschiedete, deutschlandweit einheitliche Identifizierungskonzept auf die unmittelbare Landesverwaltung angewendet werden muss.


Letzte Änderung
28.03.2024
Veröffentlicht am
28.03.2024
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