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Tätigkeitsbericht des Opferbeauftragten der Landesregierung 2023/2024

Anlässlich des Gedenkens zum 30. Jahrestag der Katastrophe von Ramstein im Jahr 2018 schuf die damalige Landesregierung mit der erstmaligen Benennung eines Opfer- beauftragten der Landesregierung eine zentrale Ansprechperson. In der Rückschau auf dieses unvorhergesehene äußere Ereignis sowie unter dem Eindruck der Arbeit von Ministerpräsident a.D. Kurt Beck als Bundesbeauftragter für die Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz, bestand innerhalb der Landesregierung Einigkeit, dass der Staat in der Verantwortung ist, Menschen, denen bei Terroranschlägen, größeren Unglücksfällen mit Personenschäden und Naturkatastrophen Leid widerfahren ist, schnell und unbürokratisch zu helfen.

 

Die verheerende Flutkatastrophe 2021 und das unermessliche menschliche Leid, das sie verursacht hat, haben nochmals verdeutlicht, wie wichtig und unverzichtbar die Arbeit des Opferbeauftragten ist. Folgerichtig wurde am 7. Februar 2023 das Landesgesetz über die Opferbeauftragte oder den Opferbeauftragten der Landesregierung Rheinland-Pfalz (Opferbeauftragtengesetz) verabschiedet, das die Aufgaben und die Rechtstellung des oder der Opferbeauftragten definiert sowie das Amt an sich stärkt. Bereits mit Beschluss des Ministerrats vom 6. August 2021 und der Berufung von Herrn Detlef Placzek zum Opferbeauftragten der Landesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode wurde festgehalten, dass dieser den Ministerrat in der Regel alle zwei Jahre, spätestens aber sechs Monate vor dem Ende der 18. Wahlperiode, über die Ergebnisse seiner Tätigkeit unterrichtet. Dieser Unterrichtungspflicht kommt der Opferbeauftragte mit dem vorliegenden Tätigkeitsbericht für die Jahre 2023 und 2024 nach.


Letzte Änderung
27.12.2024
Veröffentlicht am
27.12.2024
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