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Steuerliche Bodenwerte für den bebauten Außenbereich 2022

Die steuerlichen Bodenwerte im bebauten Außenbereich wurden gemäß § 193 Abs. 5 BauGB unter Verwendung von durch die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses abgeleiteten gemarkungsdurchschnittlichen Bodenwerten und unter Verwendung der vom Oberen Gutachterausschuss beschlossenen Umrechnungskoeffizienten für bebaute Grundstücke im Außenbereich ermittelt. Zuständig für die steuerlichen Bodenwerte ist das Landesamt für Steuern, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 17, 56073 Koblenz.


Letzte Änderung
27.09.2024
Veröffentlicht am
27.09.2024
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