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Steinshardt 1. Änderung

Eine Bebauung des Grundstückes im hinteren Bereich ist aus städtebaulichen Gründen nicht gewünscht, auch vor dem Hintergrund, dass das Grundstück in Richtung Westen abfällt und der Wald in unmittelbarer Nähe ist (Sicherheitsabstand 30m). Entlang der Anxbachstraße soll lediglich eine einzeilige Bebauung im vorderen Bereich der Straße erfolgen.


Letzte Änderung
25.09.2026
Veröffentlicht am
25.09.2026
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