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Steil- und Steilstlagen im neuen Autorisierungssystem von Rebflächen besonders privilegieren

Begrenzung der Zuteilung von Neuanpflanzungsrechten für ganz Deutschland für die Jahre 2018 bis 2020 durch Gesetz zur Änderung weinrechtlicher und agrarmarktstrukturrechtlicher Vorschriften vom 26. Juni 2017, Kriterium "Steillage" weiterhin das einzige Prioritätskriterium bei der Genehmigung von Anträgen, regionale Verteilung der Neuanpflanzungen innerhalb Deutschlands und von Rheinland-Pfalz, Anteil der Anträge für Steillagen


Letzte Änderung
07.12.2017
Veröffentlicht am
17.11.2017
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