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Stabilitätsbericht des Landes Rheinland-Pfalz nach § 3 Absatz 2 Stabilitätsratsgesetz für das Berichtsjahr 2025
Der Ministerrat nimmt den Bericht des Landes Rheinland-Pfalz an den Stabilitätsrat nach § 3 Absatz 2 Stabilitätsratsgesetz für das Berichtsjahr 2025 zur Kenntnis. Er beauftragt das Ministerium der Finanzen, soweit erforderlich, redaktionelle Änderungen vorzunehmen.
- Letzte Änderung
- 16.10.2025
- Veröffentlicht am
- 16.10.2025
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
19.11.2025 22:43
Verfügbarkeit:
19.11.2025 22:43
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed