Veröffentlichende Stelle

Ministerium der Finanzen


Kontaktmöglichkeiten

Betreuer
Ministerium der Finanzen

Thema


Schlagwörter


Links

Datensatz

Stabilitätsbericht des Landes Rheinland-Pfalz nach § 3 Absatz 2 Stabilitätsratsgesetz für das Berichtsjahr 2024

Mit Behandlung im Ministerrat und der anschließenden Übersendung des Stabilitätsberichtes an das Sekretariat des Stabilitätsrates erfüllt die Landesregierung ihre Verpflichtung gemäß § 3 Absatz 2 Stabilitätsratsgesetz.


Letzte Änderung
24.10.2024
Veröffentlicht am
24.10.2024
Offenheit der Lizenz
Eingeschränkte Nutzung

Daten und Ressourcen