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Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Rheinland-Pfalz über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters
Das Schiffsregister und das Schiffsbauregister des Landes Rheinland-Pfalz sollen mit einem Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters dem Amtsgericht Hamburg übertragen werden.
- Letzte Änderung
- 29.01.2025
- Veröffentlicht am
- 29.01.2025
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
28.03.2025 00:42
Verfügbarkeit:
28.03.2025 00:42
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed