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Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Rheinland-Pfalz über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters

Das Schiffsregister und das Schiffsbauregister des Landes Rheinland-Pfalz sollen mit einem Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters dem Amtsgericht Hamburg übertragen werden.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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