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Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (bis Mai 2021)


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Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen

1. Der Ministerrat nimmt die Information über den beabsichtigten Abschluss des Staatsvertrags über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) zur Kenntnis. 2. Der Landtagsausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur wird im Anschluss an die Ministerratsbefassung entsprechend Ziffer 11.2 der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Art. 89 b der Landesverfassung durch den Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur über den beabsichtigten Abschluss des Studienakkreditierungsstaatsvertrags informiert.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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