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Soziale Wohnraumförderung

1. Der Ministerrat billigt die Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes im Bereich des sozialen Wohnungsbaus im Programmjahr 2021 (VV Sozialer Wohnungsbau 2021). 2. Der Haushalts- und Finanzausschuss wird im Anschluss an die Ministerratsbefassung entsprechend Ziffer II 2 der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung durch die Ministerin der Finanzen über die beabsichtigte Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung Sozialer Wohnungsbau 2021 informiert.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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