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Soziale Wohnraumförderung
1. Der Ministerrat billigt den vorgelegten Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund über den sozialen Wohnungsbau im Programmjahr 2020 (Artikel 104d des Grundgesetzes). 2. Der Haushalts- und Finanzausschuss wird im Anschluss an die Ministerratsbefassung entsprechend Ziffer III Nr. 3 der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung durch die Ministerin der Finanzen über die beabsichtigte Verwaltungsvereinbarung über den sozialen Wohnungsbau im Programmjahr 2020 (Artikel 104d des Grundgesetzes) informiert.
- Letzte Änderung
- 13.09.2022
- Veröffentlicht am
- 13.09.2022
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
18.02.2025 17:41
Verfügbarkeit:
18.02.2025 17:41
Nutzungsbedingungen:
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