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Sonderabfallentsorgungsanlagen Rheinland-Pfalz

Entsorgungsanlagen für gefährliche Abfälle in Rheinland-Pfalz. Es besteht eine "Andienungspflicht an die SAM" Sonderabfall-Management Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH; d. h. die SAM weist gemäß den zu entsorgenden Stoffen eine geeignete Anlage zu. Ergänzt durch die Auflistung von Zwischenlagern und Anlagen, die weitere Abfallarten wie z. B. Asbest und Teer annehmen.


Letzte Änderung
10.04.2007
Veröffentlicht am
09.12.2022
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