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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau


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Soforthilfen für Unternehmen und landwirtschaftliche sowie Weinbaubetriebe

Der Ministerrat beschließt die Richtlinie über die Gewährung von Soforthilfe zur Milderung von Schäden der Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Angehörigen Freier Berufe und selbständig Tätigen sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft durch das Hochwasser vom 14. und 15. Juli 2021. Das MASTD prüft, welche betroffenen Unternehmen in ihrem Geschäftsbereich von den Soforthilfen im Rahmen dieser Richtlinie nicht umfasst sind. Für diese soll es eine vergleichbare Unterstützung geben.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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