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Schulordnung für den inklusiven Unterricht an öffentlichen Schulen und Schulordnung für die öffentlichen Förderschulen

Die Schulordnung für den inklusiven Unterricht enthält grundsätzliche Regelungen zur schulischen Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen und zur sonderpädagogischen Förderung. Parallel zu dieser Schulordnung wird die für die Förderschulen geltende Schulordnung vollständig überarbeitet und neu gefasst. Die Schulordnungen sind inhaltlich aufeinander abgestimmt. Mit dem Erlass der beiden Schulordnungen soll Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention weiter umgesetzt und gleichwertige Strukturen an den beiden Förderorten geschaffen werden.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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