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Schlechtere Pflegesätze und Regelungen für ambulante Pflegebetriebe in Rheinland-Pfalz im Vergleich zu benachbarten Bundesländern

Keine erhöhten Stundensätze nach 20 Uhr, Verabreichung von Medikamenten nur durch examinierte Mitarbeiter, Höhe des Stundensatzes, Zeitspanne bis zur Erstattung der Leistungen, Vergleich mit anderen Bundesländern, Klagen der Pflegedienstleister über diese Situation; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie


Letzte Änderung
21.03.2018
Veröffentlicht am
19.03.2018
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