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Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Zweite Zahlungsdiensterichtlinie) vom 13. Januar 2018

Gemäß § 270a BGB dürfen ab dem 13. Januar 2018 insbesondere für Kreditkartenzahlungen des Vier-Parteien-Zahlverfahrens keine Gebühren oder Auslagen mehr erhoben werden.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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