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Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Zweite Zahlungsdiensterichtlinie) vom 13. Januar 2018
Gemäß § 270a BGB dürfen ab dem 13. Januar 2018 insbesondere für Kreditkartenzahlungen des Vier-Parteien-Zahlverfahrens keine Gebühren oder Auslagen mehr erhoben werden.
- Letzte Änderung
- 13.09.2022
- Veröffentlicht am
- 13.09.2022
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
08.01.2025 15:54
Verfügbarkeit:
08.01.2025 15:54
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed