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Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (bis Mai 2021)


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Rücknahme des gemeinsamen Antrags der Landesregierungen Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen auf Durchführung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens

1. Der Ministerrat beschließt, der gemeinsamen Rücknahme des Antrags auf Durchführung eines Normenkontrollverfahrens gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes i. V. m. § 13 Nr. 6 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes betreffend das Elfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBI. 1 S.1814) durch die Landesregierungen Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen zuzustimmen. 2. Die Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten wird gebeten, die Prozessbevollmächtigten Herrn Prof. Dr. Wieland (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften), Herrn Prof. Dr. Hermes (Universität Frankfurt a. M.) und die Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held zu beauftragen, im Namen aller antragstellenden Landesregierungen den Antrag auf Durchführung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens zurückzunehmen, sobald die anderen Landesregierungen der Rücknahme des Normenkontrollantrags ebenfalls zugestimmt haben.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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