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Regelungen über den Abschluss von Zeitverträgen; hier: Restriktiver Umgang mit sachgrundlosen Befristungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes

Der Ministerrat bittet das Ministerium der Finanzen, eine Regelung analog dem Rundschreiben der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. April 2017 unter Berücksichtigung einer praktikablen Verfahrensweise zu erarbeiten und im Arbeitnehmerbereich des Landes Rheinland-Pfalz entsprechende Maßgaben für einen restriktiven Umgang in Bezug auf den Abschluss von sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen festzulegen.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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