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Nutzung des Naturgefahrenportals des DWD

Im Rahmen der Grundsatzvereinbarung zum Naturgefahrenportal (NGP) wird eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Wetterdienst (DWD) und den Ländern geregelt. Mit dem NGP soll insbesondere die Frühwarnung der Bevölkerung verbessert werden. Zudem sollen mit dem NGP an zentraler Stelle Lage- und Vorsorgeinformationen zur Verfügung gestellt werden. Es sollen durch die Einführung des NGP keine Doppelstrukturen geschaffen und primär Daten verwendet werden, die bereits aufgrund anderer gesetzlicher Verpflichtungen erhoben wurden und zu veröffentlichen sind.

 

Die aktive Verbreitung von Warnungen über die etablierten Warnsysteme von Bund und Ländern bleibt vom Betrieb des NGP unberührt, ebenso wie die Zuständigkeit des DWD für die Erstellung, die Herausgabe und die Verbreitung amtlicher Warnungen über Wettererscheinungen sowie die Verantwortung für die Warnungen im Katastrophenschutz durch Länder und Kommunen.

 

In der initialen Version des Naturgefahrenportals werden Frühwarnungen, Risiko- und Vorsorgeinformationen zu Hochwasser, Sturmfluten, Regen- und Frostgefahren enthalten sein, sowie die Gefahrenmeldungen aus dem Modularen Warnsystem MoWaS. In modularen Erweiterungen sollen nach dem Start fortlaufend weitere Ge-fahren ins Portal aufgenommen werden (bspw. Gewitter/Hagel, Hitze, gravitative Massenbewegungen).


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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