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Novellierung des Landesjagdgesetzes

Gegenstand des Beschlusses ist ein Gesetzentwurf zur Neufassung des Landesjagdgesetzes.

 

Die gesellschaftliche Erwartungshaltung gegenüber der Jagd als solcher unterliegt stetigem Wandel. Nach nunmehr elfjähriger Bestandskraft entsprechen die derzeitigen landesjagdgesetzlichen Bestimmungen in Teilen nicht mehr diesen modernen Anforderungen. Infolgedessen soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Damit wird auch ein entsprechender Auftrag der die Landesregierung tragenden Fraktionen des Landtags (Koalitionsvertrag) umgesetzt.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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