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Neununddreißigste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage

Die Einnahmen der Gemeinden aus ihrem Einkommensteueranteil hängen aufgrund der gesetzlich bestimmten Verteilungskriterien von der Einwohnerzahl, der Einkommenstruktur der Einwohnerinnen und Einwohner und der gesamt-wirtschaftlichen Situation ab. Die statistische Basis der Verteilungskriterien wird alle drei Jahre aktualisiert. Durch die vorgesehene Landesverordnung sollen die Schlüsselzahlen für die Jahre 2024, 2025 und 2026 festgesetzt werden.

 

Die Abführung der Gewerbesteuerumlage ändert sich nicht.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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