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Neunter Sachstandsbericht zur Umsetzung des KI 3.0, Kapitel 1 und 2

Der Bund stellte dem Land Rheinland-Pfalz über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KlnvFG - 253,197 Mio. Euro zur Förderung von Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur und Bildungsinfrastruktur für finanzschwache Kommunen zur Verfügung (Kl 3.0, Kapitel 1). Diesen Betrag hat das Land Rheinland-Pfalz um 31,650 Mio. Euro erhöht, sodass insgesamt ein Fördervolumen von 284,847 Mio. Euro zur Auszahlung verfügbar war. Bund und Land zusammen beteiligten sich an den Kosten der kommunalen Investitionsmaßnahmen mit einer Förderquote von bis zu 90 % der förderfähigen Kosten. Das Förderprogramm wurde zum 31.12.2024 beendet.

 

Im Jahr 2017 stockte der Bund den Kommunalinvestitionsförderungsfonds von 3,5 Mrd. Euro auf 7 Mrd. Euro auf und ergänzte das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz um ein zweites Kapitel. Dementsprechend wurde auch das Kommunale Investitionsprogramm 3.0 in Rheinland-Pfalz um ein zweites Kapitel (Kl 3.0, Kapitel 2) erweitert. Der Aufstockungsbetrag in Höhe von 3,5 Mrd. Euro bundesweit, von dem rund 256,6 Mio. Euro auf das Land Rheinland-Pfalz entfallen, wird zur Verbesserung der kommunalen Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen eingesetzt. Gefördert werden ebenfalls mit einer Förderquote von 90 % Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen.

 

Die Maßnahmen des KI 3.0, Kapitel 1 mussten bis zum 31.12.2023 baulich fertiggestellt werden. Sie waren bis zum Ende des Jahres 2024 abzurechnen und die Fördermittel waren bis dahin auszuzahlen.

 

Die Maßnahmen des KI 3.0, Kapitel 2 müssen bis Ende des Jahres 2025 baulich fertigstellt werden. Sie müssen bis Ende des Jahrs 2026 abgerechnet sein und die Fördermittel sind bis dahin auszuzahlen.


Letzte Änderung
13.02.2025
Veröffentlicht am
13.02.2025
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