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Neufassung der Dienstkraftfahrzeug-Richtlinie (DKfzR)

Der Ministerrat beschließt die neugefasste Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und des Ministeriums der Finanzen für die Beschaffung und Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Landesverwaltung, betreffend: - das Inkrafttreten (Nr. 15 DKfzR). Im Übrigen nimmt er die Neufassung der Dienstkraftfahrzeug-Richtlinie (DKfzR) zur Kenntnis.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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