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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau


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Neuberufung eines Mitgliedes und zweier stellvertretender Mitglieder in den Landesausschuss für Berufsbildung gemäß § 82 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau als Geschäfts-stelle des Landesausschusses für Berufsbildung hat auf Grund von Mandatsniederlegungen die vorschlagsberechtigte Organisation um Vorschläge für die Neuberufung eines Mitglieds und zweier stellvertretender Mitglieder gebeten. Das Ministerium informiert über die geplanten Änderungen in der Mitgliedschaft und bittet den Ministerrat um Berufung der vorgeschlagenen Personen gemäß § 82 Abs. 2 BBiG.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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