Veröffentlichende Stelle
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Kontaktmöglichkeiten
Betreuer
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und MobilitätSchlagwörter
- bewirtschaftungsgebiete-schutzgebiete-geregelte gebiete und berichterstattungseinheiten
- infomapaccessservice
- lebensräume und biotope
- schutzgebiete
Links
Datensatz
Naturdenkmale
Naturdenkmale sind durch Rechtsverordnung festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur (z.B. Felsen, Quellen, alte und seltene Bäume) oder entsprechende Flächen bis 5 ha Größe (z.B. kleinere Feuchtbiotope, Pflanzenbestände, Heiden). Sie werden gemäß § 28 BNatSchG durch Rechtsverordnung der unteren Naturschutzbehörde gesichert. Ihr Schutz erfolgt aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.
Die Ausweisung erfolgt durch die untere Naturschutzbehörde.
- Letzte Änderung
- 26.08.2017
- Veröffentlicht am
- 29.08.2024
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
23.01.2025 18:53
Verfügbarkeit:
23.01.2025 18:53
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed
Letzte Änderung:
23.01.2025 18:53
Verfügbarkeit:
23.01.2025 18:53
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed