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Ministerium der Finanzen
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- regierungsvorlage-nachtragshaushaltsgesetz-2025-2026
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Datensatz
Nachtragshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025/2026
1. Der Ministerrat beschließt, das Nachtragshaushaltsgesetz 2025/2026 mit dem Nachtragshaushaltsplan 2025/2026 in der vorgelegten Form als Regierungsvorlage in den Landtag einzubringen. 2. Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, alle noch erforderlichen haushaltssystematischen, haushaltstechnischen, drucktechnischen und redaktionellen Korrekturen vorzunehmen.
- Letzte Änderung
- 05.09.2025
- Veröffentlicht am
- 05.09.2025
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
15.09.2025 21:57
Verfügbarkeit:
15.09.2025 21:57
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed