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Nachhaltige Umsetzung des Bauland-Mobilisierungsgesetzes

Zielsetzung, Instrumente, Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 BauGB in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB, Vereinbarkeit nachhaltiger Bauleitplanung, Innenstadtentwicklung und sparsamer Flächennutzung mit der Umsetzung des Bauland-Mobilisierungsgesetzes; Berichterstattung der Landesregierung im Haushalts- und Finanzausschuss


Letzte Änderung
10.05.2022
Veröffentlicht am
09.05.2022
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