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Mögliche Änderung der Verordnung über die Umlegungsausschüsse im Land Rheinland-Pfalz

Vorschlag zur Änderung der Verordnung über die Umlegungsausschüsse im Nachgang zur Änderung des Baugesetzbuchs, hier: eigenverantwortliche Durchführung der Umlegungen durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure; Berichterstattung der Landesregierung im Haushalts- und Finanzausschuss


Letzte Änderung
28.11.2017
Veröffentlicht am
24.11.2017
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