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Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete von Rheinland-Pfalz. Landschaftsschutzgebiete werden nach § 26 BNatSchG zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft ausgewiesen. Landschaftsschutzgebiete dienen auch zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie zur Erhaltung oder Verbesserung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Mit diesem Instrument können außerdem Gebiete besonderer Bedeutung für die Erholung gesichert sowie Pufferzonen zu Naturschutzgebieten festgelegt werden. Weitere Informationen unter: https://naturschutz.rlp.de/de/fachinformationen/schutzgebiete-und-schutzobjekte


Letzte Änderung
04.01.2017
Veröffentlicht am
04.01.2017
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