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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
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Landesverordnung zur Umsetzung und Durchführung der Rechtsvorschriften der Gemeinsamen Agrarpolitik zu den Direktzahlungen
Die Landesverordnung bestimmt im Wesentlichen die Regelungen zur Gewährung direkter Zuwendungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen einer Einkommensgrundstützung für die Förderperiode 2023 bis 2027, die in Rheinland-Pfalz festzulegen sind. Dies betrifft die Mindestgröße der zuwendungsfähigen Flächen, die Kennarten für die Ökoregelung 5 und die entsprechende Erfassungsmethode, die Zuständigkeit für die Überprüfung des Nutzungskonzepts zur Ökoregelung 3 sowie die Zuständigkeit für die Ausnahmeregelung zur Ökoregelung 4.
- Letzte Änderung
- 29.01.2025
- Veröffentlicht am
- 29.01.2025
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
31.01.2025 02:06
Verfügbarkeit:
31.01.2025 02:06
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed