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Landesrechtliche Grundlagen - Wald, Forstwirtschaft und Jagd

Das Landeswaldgesetz von Rheinland-Pfalz regelt die Rechte und Pflichten der Waldbesitzenden sowie Waldbenutzenden, die Grundprinzipien der Forstwirtschaft und die Erhaltung sowie Bewirtschaftung des Waldes und trifft Aussagen zu geschützten Waldgebieten, der Forstverwaltung und den Waldbesitzarten.


Letzte Änderung
21.05.2010
Veröffentlicht am
29.08.2024
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