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Landesgesetz zur Errichtung des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz

Das rheinland-pfälzische Brand- und Katastrophenschutzsystem wurde kontinuierlich weiterentwickelt, um auf neue Erkenntnisse und Bedrohungen zu reagieren. Die Stärkung des Brand- und Katastrophenschutzes, aber auch des Bevölkerungsschutzes ist vor dem Hintergrund aktueller multipler Krisen und Herausforderungen elementar.

 

Die Naturkatastrophe im Juli 2021 traf den Norden von Rheinland-Pfalz mit verheerenden Auswirkungen und löste den größten Katastrophenschutzeinsatz in der Landesgeschichte aus. Die damit einhergehenden Schäden und Koordinierungsbedarfe zusammen mit Entwicklungen wie der Klimakrise und weiteren zu erwartenden Risiken und Bedrohungen zeigen das Erfordernis einer Neuausrichtung des Gesamtsystems des Brand- und Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz auf. Denn zukünftig muss nach Ansicht aller einschlägigen Gremien von Expertinnen und Experten vermehrt mit in Katastrophen mündenden Ereignissen größeren und komplexeren Ausmaßes gerechnet werden, denen es effektiv und effizient zu begegnen gilt. Eine der Erkenntnisse in der Enquete-Kommission 18/1 „Konsequenzen aus der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz: Erfolgreichen Katastrophenschutz gewährleisten, Klimawandel ernst nehmen und Vorsorgekonzepte weiterentwickeln“ („Zukunftsstrategien zur Katastrophenschutzvorsorge“) sowie der Überprüfung des Brand- und Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz mit den Führungskräften des Brand- und Katastrophenschutzes, aber auch mit weiteren externen Expertinnen und Experten anderer Bundesländer und des Bundes ist, dass Aufgaben, die in einem sachlich-funktionalen Zusammenhang stehen, im Interesse einer möglichst effektiven und effizienten Aufgabenerfüllung insbesondere bei großen und sehr großen Einsatzlagen, in einer Behörde gebündelt wahrgenommen werden sollten.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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