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Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung; Verlängerung der Geltungsdauer der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung

Der Ministerrat beschließt, das Außerkrafttreten der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung „Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung“ vom 22.Januar 2019 (MinBl. S. 14) nach Nummer 6 der Verwaltungsanordnung zur Vereinfachung und Bereinigung der Verwaltungsvorschriften des Landes Rheinland- Pfalz vom 20. November 1979 (MinBl. S. 418), zuletzt geändert durch Verwaltungsanordnung vom 25. April 2023 (MinB l. S. 88) zum 31. Dezember 2024 mit den aus der Anlage ersichtlichen Änderungen um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2029 hinauszuschieben.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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