Veröffentlichende Stelle

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität


Kontaktmöglichkeiten

Betreuer
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Schlagwörter


Links

Datensatz

Kontrollplan Rheinland-Pfalz 2023 nach Art. 50 Abs. 2a der Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA)

Die Erstellung des Kontrollplans nach Art. 50 Abs. 2a der Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA) unterliegt für Rheinland-Pfalz dem für die Abfallwirtschaft zuständigen Ministeriums und umfasst das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz. Er wird mindestens alle drei Jahre überprüft und ggf. aktualisiert. Zielsetzung des vorliegenden Kontrollplans sind effiziente Kontrollen von Abfallverbringungen unter Nutzung der vorhandenen personellen, finanziellen und sonstigen Ressourcen.


Letzte Änderung
01.05.2023
Veröffentlicht am
27.03.2024
Offenheit der Lizenz
Eingeschränkte Nutzung

Daten und Ressourcen