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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
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Kontrollplan Rheinland-Pfalz 2023 nach Art. 50 Abs. 2a der Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA)
Die Erstellung des Kontrollplans nach Art. 50 Abs. 2a der Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA) unterliegt für Rheinland-Pfalz dem für die Abfallwirtschaft zuständigen Ministeriums und umfasst das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz. Er wird mindestens alle drei Jahre überprüft und ggf. aktualisiert. Zielsetzung des vorliegenden Kontrollplans sind effiziente Kontrollen von Abfallverbringungen unter Nutzung der vorhandenen personellen, finanziellen und sonstigen Ressourcen.
- Letzte Änderung
- 01.05.2023
- Veröffentlicht am
- 27.03.2024
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
12.02.2025 15:56
Verfügbarkeit:
12.02.2025 15:56
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed
Letzte Änderung:
12.02.2025 15:56
Verfügbarkeit:
12.02.2025 15:56
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed