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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität


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Konsequenzen aus der Hochwasserkatastrophe 2021 – Anpassungsmaßnahmen im Rahmen eines Sieben-Punkte-Plans der Wasserwirtschaft

1. Der Ministerrat nimmt den Sieben-Punkte-Plan des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität zur Kenntnis.

 

2. Der Ministerrat beauftragt das zuständige Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität die Maßnahmen des Sieben-Punkte-Plans fortzuschreiben und umzusetzen.

 

3. Der Ministerrat beauftragt das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität über den Sieben-Punkte-Plan hinausgehende identifizierte Verbesserungspotenziale mit den betroffenen Ressorts zu erörtern und abzustimmen.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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