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Konsequenzen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2019, wonach Wahlrechtsausschlüsse u. a. für Betreute verfassungswidrig sind

Konsequenzen für die Kommunal- und Europawahlen am 26. Mai 2019; Berichterstattung der Landesregierung im Rechtsausschuss


Letzte Änderung
17.04.2019
Veröffentlicht am
11.04.2019
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