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Holzgasse 2. Änderung

Ein in Römerberg- Mechtersheim ansässiger Arzt plant auf dem bereits genutzten Anwesen Holzgasse 16a, Flurstück 156/13 die Erweiterung seiner Praxis. Das Flurstück liegt im Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Holzgasse- 1. Änderung“. Die geplante Erweiterung weicht von den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes in Bezug auf die Baugrenze sowie die Dachform und Dachneigung ab. Das Vorhaben entspricht den grundsätzlichen städtebaulichen Zielsetzungen der Ortsgemeinde, da eine bereits baulich genutzte Fläche in Anspruch genommen wird und die ärztliche Versorgung der Bevölkerung vor dem Hintergrund des demographischen Wandels in Mechtersheim weiterhin sichergestellt werden kann. Da die Kreisverwaltung eine Genehmigung des Vorhabens im Wege der Befreiung ablehnt, wird zur Umsetzung der städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde bzw. zur planungsrechtlichen Absicherung des Vorhabens eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.


Letzte Änderung
11.05.2025
Veröffentlicht am
11.05.2025
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