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Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (bis Mai 2021)


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Hochwasserrisikomanagement-Plan in Rheinland-Pfalz

1. Der Ministerrat nimmt die Ministerratsinformation des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten zur Kenntnis. 2. Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten wird gebeten, die vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung des Hochwasserrisikomanagement-Planes in Rheinland-Pfalz durchzuführen und den Plan fristgerecht bis zum 22. Dezember 2021 fertig zu stellen. 3. Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten wird beauftragt, den Landtag über den fertig gestellten Hochwasserrisikomanagement-Plan zu informieren.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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